Impressum

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BERGMÜHLE
ÜBERNACHTUNGEN -  RESTAURANT
Inhaber: Michael Rothenbücher

Geschäftsführer: Sabine Hachmann

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

HA.RO. Kunst & Gastronomie GmbH

Bergmühlgasse 2

95512, Neudrossenfeld

Vertreten durch

Geschäftsführer Sabine Hachmann

Kontakt

Telefon: 09203 6644

E-Mail: januscorp@web.de (Reservierungsanfragen bitte nur über unser Kontaktformular diese E-Mail Adresse wird nur unregelmäßig überprüft)
Internetadresse: www.bergmühle.de

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister
Registernummer: HRB-Nr.: 3943
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
DE 235566275

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

Eigene Bilder.

Background Image Credit goes to CG-Textures / Das verwendete Hintergrundbild stammt von CG-Textures

und das als Vorschau Bild für die Sektion Preise verwendete Bild "Cash Register" von FLICKR USER Steven  Snodgras https://www.flickr.com/photos/stevensnodgrass/4034636727/sizes/l/in/photostream/ wird unter der Creative Commons License verwendet.

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(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer
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Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
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HA.RO Kunst & Gastronomie GmbH
Bergmühlgasse 2
95512 Neudrossenfeld
m.rothenbuecher@web.de
(siehe unser Impressum).
Für Fragen zum Datenschutz erreichen Sie uns unter m.rothenbuecher@web.de oder unter unserer
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– Recht auf Auskunft,
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
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– Datum und Uhrzeit der Anfrage
– Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
– Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
– Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
– jeweils übertragene Datenmenge
– Website, von der die Anforderung kommt
– Browser
– Betriebssystem und dessen Oberfläche
– Sprache und Version der Browsersoftware.
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Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von
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oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt
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erläutert werden:
– Transiente Cookies (dazu b)
– Persistente Cookies (dazu c).
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insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich
verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr
Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden
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Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit
löschen.
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speichern die erforderlichen Daten unabhängig von Ihrem verwendeten Browser und haben kein
automatisches Ablaufdatum. Wenn Sie keine Verarbeitung der Flash-Cookies wünschen, müssen Sie ein
entsprechendes Add-On installieren, z. B. „Better Privacy“ für Mozilla Firefox

(https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/betterprivacy/) oder das Adobe-Flash-Killer-Cookie für
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Browser den privaten Modus einsetzen. Zudem empfehlen wir, regelmäßig Ihre Cookies und den Browser-
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und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IPAdresse
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Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer
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Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen,
https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

 






AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der

HA.RO. Kunst & Gastronomie GmbH

Hotel BERGMÜHLE

95512 Neudrossenfeld, Bergmühlgasse 2

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der HA.RO. Kunst & Gastronomie GmbH - Hotel BERGMÜHLE (Beherberger) und dem Gast.

1.2 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Recht zum Abschluss von Sondervereinbarungen nicht berührt. Soweit daher eine mit dem Gast getroffene Sondervereinbarung im Widerspruch mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, geht diese Sondervereinbarung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die von der Sondervereinbarung nicht berührten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben daneben im vollen Umfang aufrecht.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Beherbergers.

1.4 Die Unter- bzw. die Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergers.

1.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

1.6 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.

 2 Begriffsdefinitionen

2.1 Begriffsdefinitionen:

"Beherberger": Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt."Gast": Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.). "Vertragspartner": Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. "Konsument" und "Unternehmer": Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen. "Beherbergungsvertrag": Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

3 Vertragsabschluss

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande, somit ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist dabei nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

4.2 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

 5 Rücktritt vom Vertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberger

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist zurücktreten.

5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 11.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

5.4 Bis spätestens 1 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

5.5 Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden, sofern noch keine Umbuchung des Reisezeitraums erfolgt ist.

5.6 Außerhalb des im Punkt 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 14 Tage VOR Anreise kostenlose Stornierung

  • ab 14 Tage VOR Anreise 80 % des Reisepreises

  • bei Nichtanreise 100 % des Reisepreises

  • in den Monaten Juli und August - keine kostenfreie Stornierung möglich

    • bei Stornierung 80% des Reisepreises

    • bei Nichtanreise 100 % des Reisepreises

    • Vorzeitige Abreise 100% des Übernachtungspreises

5.7. Umbuchungen

Für Änderungen (Umbuchungen) des vertraglichen Reisezeitraumes gelten folgende Bedingungen:

  • bis 14 Tage VOR Anreise: einmalig kostenfrei

  • der Umgebuchte Anreisetermin kann nicht kostenfrei Storniert werden, es fallen bei Stornierung 80% des Reisepreises oder bei Nichtanreise 100% des Reisepreises an.

Behinderungen der Anreise

5.11 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Beherberger berechtigt vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.

6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

7 Rechte des Vertragspartners

7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung unter berücksichtigung der Öffnungszeiten zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.

7.2 Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

 8 Pflichten des Vertragspartners

8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Zahlungen haben mit Bargeld, mittels Maestro (Bankomatkarte) oder mit folgenden Kreditkarten – Mastercard zu erfolgen. Der Bezahlung mit Bargeld gleichzusehen ist die Bezahlung mit vom Beherberger ausgestellten bzw. akzeptierten Gutscheinen .

8.2 Der Beherberger akzeptiert keine Fremdwährungen.

8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

9 Rechte des Beherbergers

9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht, sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast  eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

10 Pflichten des Beherbergers

10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

10.2 Der Beherberger ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der vertragliche Leistungsumfang des Beherbergers ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen.

10.3 Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten / Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung noch auf Minderung zu.

10.4 Die im Prospekt oder in sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsentgelt und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. 

Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist der Beherberger berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sach- und Wertgegenständen

11.1 Der Beherberger haftet nicht für Schäden an mitgebrachten Sach- und Wertgegenständen des Vertragspartners. Ebenso ist eine Haftung des Beherbergers für Schäden von Personenkraftwagen, welche auf Parkplätzen des Beherbergers abgestellt sind, ausgeschlossen.

11.2 Es obliegt dem Vertragspartner mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Beherbergers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 12 Tierhaltung

12.1 Tiere dürfen nicht in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

13 Verlängerung der Beherbergung

13.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

13.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert, es sei denn der Beherberger ist ausgebucht. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist ausgeschlossen.

 14 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

14.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
14.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit aufgrund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

14.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.

14.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.

14.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast oder dessen Mitreisende.

  1. a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;

  2. b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;

  3. c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

14.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflichtbefreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

15 Erfüllungsort, Gerichtstand und Rechtswahl

15.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

15.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem formellen und materiellen Recht.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

 

16 Sonstiges

16.1 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

16.2 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

16.5 Handhabung Leistungsgutscheine

Leistungsgutscheine haben eine Preisgültigkeit von 1 Jahr und eine Annahme der Gutscheine erfolgt innerhalb von 2 Jahren ab Ausstellung. Preiserhöhungen sind vorbehalten und eine Barauszahlung oder eine Teilrefundierung ist nicht möglich.

 17 Allgemeines

17.1 Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen durch den Gast sind unwirksam.

17.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

17.3 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.

17.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die

kostenfrei WLAN-Nutzung der

HA.RO. Kunst & Gastronomie GmbH ,

Hotel BERGMÜHLE

95512 Neudrossenfeld, Bergmühlgasse 2


Verehrte Gäste,

wir freuen uns, Ihnen mit den ausgewiesenen Zugangsdaten über unser W-LAN-Netzwerk kostenfreien Zugriff auf das Internet bieten zu können. Um Ihnen diesen Service auch zukünftig zur Verfügung stellen zu können, sind folgende Regeln einzuhalten:

Nur wenn diese Regeln von Ihnen eingehalten werden, sehen wir uns in der Lage Ihnen den kostenfreien Internetzugang über unser W-LAN-Netzwerk zur Verfügung stellen zu können.

Internetnutzung und Begriffe

a. Das Hotel stellt seinen Gästen kostenlos über ein W-LAN-Netzwerk einen Internetzugang bereit. Das Netzwerk ist ausschließlich mittels der vom Hotel bereitgestellten Zugangsdaten zu nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leistung nicht die Bereitstellung einer Firewall oder eines Programms zur Abwehr von schädlichen Computerprogrammen umfasst.

b. Gast ist jeder Nutzer des W-LAN-Netzwerkes, der entgeltlich oder unentgeltlich durch das Hotel beherbergt wird ohne Mitarbeiter zu sein oder die sonstigen Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nimmt. Als Gast gilt auch, wer mit Billigung des Gastes dessen System verwendet.

c. Unter System des Gastes ist die Gesamtheit der vom Gast zur Nutzung der angebotenen Leistung verwendete Computerhard- und -software zu verstehen.

Sicherheit

a. Der Gast hat sicherzustellen, dass die von ihm während der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes verwendete Software stets auf dem aktuellen Stand ist. Er ist verantwortlich dafür, dass sein System frei von Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Computerprogrammen ist, die ihrerseits eine Schädigung des hoteleigenen W-LAN-Netzwerkes ermöglichen oder unbefugten Dritten den Zugriff auf das System des Gastes oder das hoteleigene W-LAN-Netzwerk erlauben. Der Gast soll zu diesem Zweck eine eigene Sicherheitssoftware auf seinem System installieren.

b. Den Zugang zu eigenen wichtigen oder persönlichen Daten muss der Gast eigenhändig durch Passwörter sichern, welche in regelmäßigen Abständen verändert werden sollten.

c. Am Ende der Nutzung des W-LAN-Netzwerkes muss der Gast sämtliche verwendete Browser schließen.

d. Unbekannte Dateien oder nicht angeforderte E-Mails unbekannter Versender sollen vom Gast nicht geöffnet werden.

Verhalten

a. Der Gast darf keine Webseiten anwählen, die strafrechtlich relevante Inhalte darstellen, insbesondere Seiten mit kinderpornographischen, gewaltverherrlichendem oder volksverhetzendem Inhalt, Seiten die zu Straftaten anstiften oder geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.

b. Der Gast hat sicherzustellen, dass bei Inanspruchnahme des W-LAN-Netzwerkes keine Dateien heruntergeladen oder verbreitet werden, die fremde Urheberrechte verletzen. Insbesondere bei der Nutzung von Tauschbörsen hat der Gast Urheberrechte Dritter zu achten. In Zweifelsfällen sollte der Gast Abstand davon nehmen, derartige Dateien herunterzuladen oder zu verbreiten und sich weitergehende Informationen zu den Dateien einholen.

Rechtsanspruch

Der Gast hat keinen Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.

Haftung

a. Das Hotel haftet nicht für Schäden am System des Gastes, die durch die Nutzung des W-LAN-Netzwerkes entstanden sind, insbesondere als Folge des Besuchs fremder Webseiten. Dies gilt nicht, wenn diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen.

b. Soweit infolge der Nichtbeachtung vorstehender Vorschriften, insbesondere § 3, das Hotel Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, ist das Hotel von derartigen Ansprüchen durch den Gast freizustellen.

Nutzungsausschluss

Bei einem Verstoß gegen vorstehende Regeln oder dem dringenden Verdacht eines Verstoßes ist das Hotel berechtigt, den Gast von der weiteren Nutzung des W-LAN-Netzwerkes auszuschließen oder diese einzuschränken.

Datenschutzbestimmung

Die Nutzung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt entsprechend der Vorgaben der jeweils gültigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

 Stand : 01.02. 2022

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Dear guests,

We are pleased to be able to offer you free access to the Internet via our wireless LAN network with the specified access data. In order to make this service available to you in the future, the following rules must be observed:

Only if these rules are observed by you, we will be able to provide you with the free internet access via our wireless network.

§ 1 Internet usage and terms

a.
The hotel provides Internet access to guests free of charge via a Wi-Fi network. The network can only be used by means of the access data provided by the hotel. It should be noted that this service does not include the provision of a firewall or a program to counter malicious computer programs.

b.
Guest is any user of the Wi-Fi network, which is accommodated by the hotel against payment or free of charge without being an employee or the other services of the hotel. As a guest is also, who uses the system with the guest’s approval.

c.
The guest’s system means the entirety of the computer hardware and software used by the guest to use the services offered.

§ 2 security

(1) The guest must ensure that the software used by him during the use of the W-LAN network is always up to date. He is responsible for ensuring that his system is free of viruses, Trojans or other malicious computer programs, which in turn allow damage to the hotel’s wireless network or allow unauthorized third parties access to the guest’s system or the hotel’s Wi-Fi network , The guest should install his own security software on his system for this purpose.

(2) The guest must secure the access to own important or personal data by passwords, which should be changed at regular intervals.

(3) At the end of the use of the Wi-Fi network, the guest must close all used browsers.

(4) Unknown files or unsolicited emails from unknown senders should not be opened by the guest.

§ 3 behavior

(1) The guest may not select web pages that constitute criminally relevant content, in particular pages with child pornography, violence glorifying or racist content, pages that incite criminal offenses or are suitable to seriously endanger children or young people morally.

(2) The guest has to ensure that when using the W-LAN network, no files are downloaded or distributed that violate third-party copyrights. In particular, in the use of file sharing, the guest has third-party copyright. In cases of doubt, guests should refrain from downloading or distributing such files and seeking more information about the files.

§ 4 legal claim

The guest is not entitled to the actual availability, suitability or reliability of the Internet access.

§ 5 Liability

(1) The hotel is not liable for damage to the guest’s system caused by the use of the Wi-Fi network, in particular as a result of visiting third-party websites. This does not apply if this damage is based on intent or gross negligence of the hotel.

(2) As far as the hotel is exposed to claims of third parties as a result of non-compliance with the above provisions, in particular § 3, the hotel is to indemnify from such claims by the guest.

§ 6 Exclusion of use

In the event of a breach of the above rules or the urgent suspicion of a breach, the hotel is entitled to exclude or restrict the guest from further use of the W-LAN network.

§ 7 Privacy Policy

The use, storage and processing of the data is carried out according to the specifications of the respectively valid legal data protection regulations.